DIN - gerechter Asbestabriss

Beim Umgang und beim Abriss von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein,dass keine Gesundheits-,- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten kann. Der Gesetzgeber hat dazu stenge Vorschriften erlassen.
Vor Beginn von Abbruch,- Umbau,- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Bauherr verpflichtet, das Baumaterial oder das Gebäude auf asbesthaltige Baustoffe zu untersuchen. Dazu hat er sich eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.
Ist der Abriss von asbesthaltigen Materialien notwendig,müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundennachweis nach TRGS 519 beauftragt werden.
Lizenzierung:
Unser Unternehmen ist eine nsch TRGS 519 lizenzierte Fachfirma für die DeMontage und den Abriss von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen.
Durch unseren eigenen Gerüstbaubetrieb ist eine Entsorgung der Asbeststoffe in Big-Packs, mit einer Kranverladung möglich.
Daraus ergibt sich ein gutes Preis,-Leistungsverhältnis.
Wir entfernen und entsorgen Hartasbest, der im Haus oder am Haus sein kann.(Eternitplatt,Wellplatten,Bachtspeicheröfen,Asbestrohre usw.)
Für unsere Kunden übernehmen wir allen anfallenden Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Abfallwirtschaftsbetrieben.
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